Sie nehmen von Anfang an auf dem Pilotensitz Platz

Mit der praktischen Ausbildung können Sie schon während der Theorieausbildung beginnen, sobald die medizinische Fliegertauglichkeit vorliegt. Schnell werden sie merken, dass fliegen " kein Hexenwerk " ist und Sie in der  Lage sein, den Flieger alleine zu steuern.

 

Im Einzelnen umfasst die Ausbildung folgende Abschnitte:

• Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen

• Außenlandeübungen mit Fluglehrer

• mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine

Gesamtstrecke von mindestens 200 km mit Zwischenlandung

• mind. drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km

• theoretische und praktische Einweisung in besondere

Flugzustände sowie in das Verhalten bei Notfällen

Alles endet mit der praktischen Prüfung , worauf Ihnen die

" legale Berechtigung zum weiter Üben " , die Sportpilotenlizens / UL ausgestellt wird , denn Fliegen ist keine Sache für nebenbei !!!    

  

 Die Lizenz wird auf Lebenszeit ausgestellt, darf aber nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber innerhalb der letzten 24 Monate 12 Flugstunden / 12 Starts und einen einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer im persönlichen Flugbuch bestätigt hat. Er alleine ist dafür verantwortlich !!! Passagiere darf der neue Pilot erst nach Eintrag der Passagierberechtigung in die Lizens mitnehmen ! Dafür muss er nach Erhalt drei 50 km Solostreckenflüge mit Landung und zwei 200 km Flüge mit Fluglehrer durchführen !! Der Letzte ist ein vom Fluglehrer abgenommener , protokollierter Prüfflug , worauf der Eintrag durch den Verband erfolgt . Jetzt dürfen Sie verantwortungsbewusst , Passagieren die Faszination der Fliegens zeigen !!!